Hausflur keine Abstellkammer – Rollatoren aber grundsätzlich erlaubt
Wer eine Wohnung anmietet, darf zwar den Hausflur benutzen, um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Pflanzen oder Dekoration dort abzustellen, gehört aber grundsätzlich nicht mehr zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und wird zudem häufig auch in Hausordnungen untersagt. mehr...