Ein weißer Wohnblock mit Balkon in Hoyerswerda

Aktueller Stand - Rückbau Hochhaus Bautzener Allee 83 a – c

Die Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda (WH) informiert nachfolgend zum Sachstand. Im Verlauf erhalten Sie stichpunktartig die Abfolge der letzten Monate und Jahre:
 
- Entscheidung zum Erhalt des Hochhauses bis 2025, Stadtratsbeschluss in 2010
- Keine Investitionen in dieses Objekt (ca. 130 Wohneinheiten), da geplanter Abriss in den vergangenen 15 Jahren auf Grund der Einwohnerentwicklung und wirtschaftlichen Lage alternativlos war
- Notwendiges Brandschutzkonzept (nach Hochhausbrand in London) für alle Hochhäuser zwingend vorgeschrieben
- Konzept sieht eine vollständige Ertüchtigung des Hochhauses Bautzener Allee 83 a – c ab 2026 vor (je Eingang ca. 0,5 Mio. € für die Strangsanierung analog dem Hochhaus Albert-Schweitzer-Str. 25 bis 28, d. h. mindestens 1,5 Mio. €, dies ist finanziell nicht leistbar)
- Fördermittelbeschaffung seit ca. 3 Jahren objektbezogen (110 € pro qm/Wohnfläche Rückbau, ca. 900.000 €)
- Entscheidung zur Kapazitätsanpassung in 2024
- Mieterversammlung und Mietvertragskündigungen nach BGB in 2024 (ca. 70 Mietvertragsparteien, ca. 50 % Leerstand)
- Versorgung der Mieter ab diesem Zeitpunkt mit Ersatzwohnungen innerhalb unserer Wohnungsbestände, die restlichen Mieter konnten anderweitig um- oder zusammenziehen
- Maßnahmenvereinbarung Stadt HY und WH über den Rückbau inkl. Fördermitteldurchleitung in 2025
- Bauliche Aufgabenstellung Rückbau 03/2025
- Honorarangebot Planer 04/2025
- Kostenberechnung vom Planer 04/2025
- Honorarvereinbarung mit Planer 04/2025
- Honorarvereinbarung mit Sikeko
- Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen (Bauamt) 05/2025
- Bestätigung der Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen (Bauamt) 06/2025
- Vorlage Leistungsverzeichnis Abbruch 06/2025
- Bekanntmachung Ausschreibung auf EVERGABE.de und Sächsischen Ausschreibungsblatt 07/2025
- Versand Angebotsunterlagen 07/2025
- Einreichung Angebote (Submission) 08/2025
- Angebot zum Verkauf von Bauelementen/Heizkörpern 08/2025
- Auswertung/Bietergespräche/Annahmevorschläge 08/2025
- Planung und Vereinbarung Feuerwehr und WH zur Umsetzung bzw. Neuanschaffung einer Sirene 08/2025
- Umsetzung/Neuanschaffung Fernwärmeleitung/Kompaktstation für Flachbau Bautzener Allee 83 08/2025
- Annahme der Angebote/Vergabeausschuss/Zuschlagserteilung 09/2025
- Unterzeichnung des Bauvertrages 09/2025
- Umsetzung artenschutzrechtliche Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde 09/2025
- Medientrennung im Gebäude 09/2025
- Abbruchbeginn einschließlich Baustelleneinrichtung 10/2025
 
Risiken bei „Baustopp“ bzw. Verschiebung der Maßnahme:
 
- Streichung der Fördermittel ca. 900.000 € (analog der beiden Objekte in WK I, 600.000 €), enormes wirtschaftliches Risiko für unser städtisches Unternehmen WH
- Keine erneute Genehmigung der Fördermittel wegen Haushaltslage Bund und Land
- Reputationsschaden der WH bei der Bevölkerung (Mieter und Nichtmieter), Mieter- und Verbraucherschutz, Unternehmern
- Klagemöglichkeiten aller betroffenen Mieter (WH hätte dann unter Vortäuschung falscher Tatsachen, ihren Mieter nach BGB nicht kündigen dürfen, Kündigungsgrund war ein anderer, finanzielles Risiko und Wiederherstellung des Ursprungszustandes), „Das eigene Zuhause ist ein hohes Gut, das juristisch einen besonderen Stellenwert genießt.“
- Nichterfüllung von Verträgen (ca. 1,3 Mio. €), enormes wirtschaftliches Risiko für unser städtisches Unternehmen WH
- Ausführung der Maßnahme nur im engen Zeitrahmen Oktober bis Februar möglich (Artenschutz)
- Weitere Vandalismusschäden im/am Gebäude und Vermüllung des Geländes, Folgekosten nicht abschätzbar
- Stadtbildschädigend (analog der beiden Objekte in WK 1)
- Wohnumfeld wird stark beeinträchtigt, damit sinkt die Zufriedenheit der Bestandsmieter, d. h. Auszüge sind vorprogrammiert und eine Neuvermietung im näheren Umfeld wird deutlich erschwert bis unmöglich, d. h. klarer Vorteil für andere Vermieter
 
Zusammenfassend Ausführungen zum Kontakt auf Initiative des Stadtrates und Aufsichtsratsvorsitzenden der VBH Herrn Seifert mit Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh, Geschäftsführer Steffen Markgraf und SWH-Gruppe, Geschäftsführer VBH Wolf-Tomas Hendrich zur Vorstellung Idee Energiehochhaus:
 
Im Gespräch im Frühjahr sind wir so verblieben, dass sowohl die VBH als auch unsere WH an den Themen normal weiterarbeiten. Herr Seifert hat unter anderem folgende Hinweise aus dem Termin mitgenommen: Die Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Fördermittelbeschaffung, Beachtung der Sächsischen Bauordnung (Hochhaus steht im Wohngebiet), statische Prüfung, das Blendgutachten, der Brandschutz müssen aus der Prüfung hervorgehen.
 
Nach Abschluss der Prüfung und einer positiven Bewertung sollte eine Kaufofferte (Hochhaus Bautzener Allee 83 a - c) von der VBH an die WH bis 09/2025 herangetragen werden, und damit versucht die WH den Abriss in letzter Minute zu stoppen, mit allen verbundenen Risiken.
 
Stadtrat Herr Seifert hat mehrfach versichert, dass wenn es kein tragbares Konzept seitens der Initiativgruppe Energiehochhaus bzw. der VBH bis zu diesem Termin gibt und demzufolge kein Kaufangebot an unsere WH geht, dass er dann das Ergebnis akzeptiert und seine Bemühungen einstellt.
 
Am Rande der Kufa-Veranstaltung (Thematik WK 9) am 08.09.2025 teilte er entgegen unserer Verabredung Herrn Wolf und mir (Geschäftsführer WH) mit, dass er einen Aufschub von einem Jahr benötigt, um konzeptionell alle Notwendigkeiten zu erarbeiten. Er wollte einen Prüfauftrag Stadt/WH an SAB bei uns platzieren, mit dem Ziel die Fördermittel (ca. 1 Mio. €) zu verschieben bzw. Teile der Mittel für die Entkernung zu verwenden.
 
Sein Ansinnen lehnten wir aus mehreren Punkten ab und teilten ihm dieses nochmals schriftlich am 09.09.2025 per Mail ausfolgenden Gründen mit:
 
Verschiebung nicht möglich, da die SAB entweder die Zahlung für eine festgelegte Jahresscheibe genehmigt, die Mittel streicht (wie WK 1 Objekte) oder die Mittel zurückgegeben werden.
Objektspezifisch die Zahlungen seit 3 Jahren beantragt und genehmigt werden mit Abruffristen, die Mittel später ggf. gar nicht mehr genehmigt werden, da die Mittel beim Bund und Land immer knapper werden, der Rückbau so weit fortgeschritten ist, dass wir die Mittel zwingend benötigen. Und eine Verwendung der Mittel lediglich für die Entkernung lt. Förderrichtlinie nicht zur Verfügung stehen.
Eine explizite Anfrage an die SAB erfolgte seitens der WH und Bauverwaltung aus den oben genannten Gründen in den letzten 4 Wochen nicht, um den Zahlungsfluss nicht zu gefährden.
 
Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH) äußern sich zur Diskussion um das Hochhaus am Knie wie folgt:
 
„Die Erkenntnisse und Berechnungen der erstellten Kurz-Studie zeigen, dass eine Übernahme des Hochhauses für VBH unwirtschaftlich und mit einem hohen Risiko behaftet ist. Als Unternehmen eines kommunalen Verbundes können wir einen solch riskanten Weg nicht befürworten, denn die Kosten für die Ertüchtigung des Hochhauses außerhalb der technischen Lösung sind nicht betrachtet oder abschätzbar und müssten von den Bürgern mitfinanziert werden“, betont VBH-Prokurist Dr. Ralf Kaiser.
 
„Die Umsetzung der beschriebenen technischen Lösung muss nicht zwingend mit diesem Hochhaus erfolgen, sondern die Anlage könnte überall errichtet werden, sogar kostengünstiger“, so der Prokurist weiter.
 
Fazit:
 
Wir als Verantwortungsträger (Aufsichtsgremium und Geschäftsleitung) sehen es als unsere Hauptaufgaben an, bei allen Entscheidungen die betriebswirtschaftlichen Belange unseres kommunalen Unternehmens WH immer als oberste Priorität auszusteuern, rechtliche Rahmenbedingungen zwingend einzuhalten und finanziellen Schaden inkl. Reputationsschaden auszuschließen bzw. abzuwenden.
 
Wegen dieser wesentlichen Notwendigkeiten und Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung, müssen wir das Projekt weiterhin zwingend im geplanten Zeitrahmen umsetzen.
 
Hoyerswerda 08. Oktober 2025
 
Steffen Markgraf                                                         Wolf-Thomas Hendrich                       
Geschäftsführer                                                          Geschäftsführer
Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda              Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

 

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