Ein weißer Wohnblock mit Balkon in Hoyerswerda

Großvermieter in Hoyerswerda reagieren mit Augenmaß auf steigende Kosten – ausgewogene Mietanpassung auf Basis des neuen qualifizierten Mietspiegels.

Mit Investitionen von jeweils weit mehr als 10 Millionen Euro p.a. in den letzten Jahren können die Lebensräume Hoyerswerda eG (LRH eG) und die Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda (WH) auf eine stabile Entwicklung zurückblicken. Die Wohnungsbestände sind und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dies sorgt dafür, dass Hoyerswerda langfristig ein attraktiver Wohnstandort mitten im Lausitzer Seenland bleibt.

Neue Balkone, nachgerüstete Aufzüge, energetische Sanierungen und modern zugeschnittener Wohnraum sind sichtbare Zeichen für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Bestandes. Auch das Wohnumfeld wird dabei nicht vergessen: Gepflegte Außenanlagen und lebenswerte Quartiere tragen maßgeblich zur hohen Wohnqualität in Hoyerswerda bei.

Gleichzeitig übernehmen die LRH eG und die WH Verantwortung über das reine Verwalten von Wohnraum hinaus. Sie setzen sich aktiv dafür ein, dass Wohnen in Hoyerswerda für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbar bleibt – unabhängig vom Alter, Einkommen oder der Lebenssituation. Dazu gehören Investitionen in ein familien- und seniorengerechtes Umfeld ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit städtischen und sozialen Partnern. Auch in persönlichen oder wirtschaftlichen Krisenzeiten stehen die Unternehmen verlässlich an der Seite ihrer Mieterinnen und Mieter.

„All das in Kombination macht uns als sozial handelnde Wohnungsunternehmen aus“, sagt Geschäftsführer Steffen Markgraf. „Die aktuellen Rahmenbedingungen jedoch, vor allem die extrem gestiegenen Materialkosten, Kosten bei der Beauftragung von Handwerksfirmen und spürbar gestiegene Kosten für Lieferungen und Leistungen verschiedenster Dienstleister, machen es notwendig, dass im Laufe des Jahres 2025 in einigen Bereichen die Nettokaltmieten moderat angepasst werden müssen.“

„Gerechtigkeit steht für uns im Mittelpunkt“, betont Axel Fietzek, Vorstandsvorsitzender der LRH eG. „Viele unserer neuen Mieterinnen und Mieter, die in den vergangenen fünf Jahren eingezogen sind, zahlen bereits Mieten, die dem heutigen Marktumfeld entsprechen. Diese Verträge spiegeln die wirtschaftliche Realität mit gestiegenen Bau-, Betriebs- und Instandhaltungskosten bereits wider. Mit der jetzigen Maßnahme gleichen wir deshalb vor allem dort behutsam an, wo Mieten über lange Zeit unverändert geblieben sind – und schaffen so eine faire Balance zwischen alten und neuen Vertragsverhältnissen.“

Der Spannungsbogen zwischen stark gestiegenen Bau- und Betriebskosten sowie gestiegenen Bruttolöhnen und Renten auf der einen Seite und den im Vergleich dazu nur moderat angepassten Mieten auf der anderen Seite wird im folgenden Vergleich deutlich sichtbar (siehe Grafik 1).

„Den Sanierungsstau der 1990-er Jahre wollen wir nicht noch einmal in unseren Wohnungsbeständen die Oberhand gewinnen lassen“, erläutert Steffen Markgraf. „Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser der historischen Entwicklung im Wohnungsbau und -verwaltung der damaligen Gesellschaftsordnung entspringt oder aktuell durch eine Finanzschere aufgrund ausufernder Kosten entsteht“. Zusätzlich sind Investitionen in den Wohnungsbestand der Erfüllung gesetzlicher Auflagen geschuldet.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt bei den beiden Großvermietern zwischen 4,80€/qm und 5,00 €/qm, damit sind in Hoyerswerda die im bundesweiten Vergleich günstigsten Mieten zu finden.

Nach rund 20 Jahren ohne oder nur mit sehr moderaten Mietanpassungen reagieren die beiden größten Vermieter in Hoyerswerda nun auf die veränderten Rahmenbedingungen. Geplant ist, bei etwa 40 bis 75 Prozent der Mietverhältnisse eine Anpassung der Nettokaltmiete vorzunehmen – basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete des neuen qualifizierten Mietspiegels. Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Hoyerswerda durch ein unabhängiges, externes Fachunternehmen erstellt. Er berücksichtigt aktuelle Marktdaten und gesetzliche Vorgaben und stellt erstmals seit vielen Jahren eine rechtssichere, objektive Grundlage für Mietanpassungen dar. Der neue qualifizierte Mietspiegel ist im Mai 2025 vom Stadtrat bestätigt worden. Diese transparente und objektive Grundlage stellt aus Sicht beider Unternehmen die gerechteste Form der Angleichung dar.

Dabei steht nicht die Maximierung von Einnahmen im Fokus, sondern eine sozial ausgewogene und verantwortungsvolle Entwicklung. Die maximal vorgesehene Anpassung beträgt 15 Prozent – obwohl das Gesetz Erhöhungen bis zu 20 Prozent zulassen würde. Auch bei der Berechnung der Vergleichsmiete orientieren sich die Unternehmen am Mittelwert der im Mietspiegel festgelegten Spanne und verzichten bewusst auf zulässige Zuschläge.

Tatsächlich betrifft die maximale Anpassung von 15 Prozent nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Bestandes – und vor allem solche Mietverhältnisse, in denen die bisher gezahlten Mieten noch deutlich unterhalb der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

„Gerechtigkeit und Transparenz sind uns sehr wichtig“, so Axel Fietzek. „Aus diesem Grund haben wir die weiteren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht in Ansatz gebracht. Jeder Mieter kann im Prinzip seine eigene ortsübliche Vergleichsmiete ausrechnen. Den Mietspiegelrechner der Stadt Hoyerswerda haben wir 1:1 übernommen, ohne sonst übliche besondere Merkmale herauszuarbeiten. Aus unserer Sicht fair, nachvollziehbar und im höchsten Maße Transparent.“

Mit allen diesen Überlegungen wollen wir eine gerechtere Kostenverteilung vornehmen. „Wir sind bei der Neuberechnung mit Augenmaß vorgegangen und haben bei Weitem nicht die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft“, erklären beide Unternehmenslenker „denn übergeordnetes Ziel ist und bleibt für uns, das Wohnen in Hoyerswerda für alle bezahlbar zu halten – auch für Haushalte mit geringerem Einkommen.“

Für die Mehrzahl der Mieter bedeutet dies eine durchschnittliche Erhöhung um ca. 22€ p.M. (2-Raumwohnung) und ca. 29€ p.M.  (3-Raumwohnung) bei der Nettokaltmiete.

Über die Anpassung werden alle betroffenen Mieterinnen und Mieter im zweiten Halbjahr 2025 mit einem individuellen Brief informiert. Eine aktive Zustimmung der Mieter ist bis zum genannten Termin erforderlich. Die Teams der LRH eG und der WH stehen für alle Rückfragen dazu sehr gern zur Verfügung – per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch. „Wir sind vor Ort für die Mieterinnen und Mieter da und helfen zum Beispiel bei der Kontaktvermittlung zum Bürgeramt rund um den Anspruch auf Wohngeld gern weiter“, betonen die Herren Fietzek und Markgraf. „Auf unseren Service rund um ein gutes, sicheres, bezahlbares Zuhause können sich die Menschen in Hoyerswerda jederzeit verlassen.“

Mit der nun erfolgten Maßnahme schaffen die Wohnungsunternehmen eine belastbare Grundlage für die Zukunft. Denn moderate, regelmäßig überprüfte Mietanpassungen verhindern radikale Sprünge und sichern die Finanzierbarkeit notwendiger Instandhaltung und Weiterentwicklung des Wohnraums. Der eingeschlagene Weg ist damit nicht nur sozial, sondern wirtschaftlich vernünftig und im Einklang mit dem geltenden Mietrecht.

Axel Fietzek
Vorstandsvorsitzender
Lebensräume Hoyerswerda eG

Steffen Markgraf
Geschäftsführer
Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda

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